Externe Meldestellen

Als externe Stelle für den privaten und öffentlichen Sektor nimmt das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) Meldungen entgegen nehmen.


Zu den weiteren externen Stellen zählen insbesondere:


– die Finanzmarktaufsichtsbehörde aufgrund des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes und des Börsegesetzes 2018
– die Geldwäschemeldestelle aufgrund des Bundeskriminalamt-Gesetzes, BGBl. I Nr. 22/2002
– die Abschlussprüferaufsichtsbehörde aufgrund des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes
– das bei der Bundeswettbewerbsbehörde aufgrund des Wettbewerbsgesetzes, BGBl. I
Nr. 62/2002, eingerichtete internetbasierte Hinweisgebersystem
– das bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde aufgrund des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014
eingerichtete internetbasierte Hinweisgebersystem
– das bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufgrund des
Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 eingerichtete internetbasierte Hinweisgebersystem.